PM: Düsseldorfer Bürgerbegehren startet

Pressemitteilung

Düsseldorf, 10.02.2020

Unterschriftensammlung für Milieuschutzsatzungen

Düsseldorfer Bürgerbegehren startet

Das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ sammelt ab sofort Unterschriften zur Einführung von Milieuschutzsatzungen in 13 Wohnvierteln in Düsseldorf. Unterstützt wird das Bürgerbegehren von mittlerweile 36 Organisationen.

Der Start war bereits vor einigen Wochen angekündigt worden. Er hat sich verzögert, da die von der Stadt vorzulegende Kostenschätzung erst jetzt geliefert wurde. Nun kann es aber losgehen.

Die Unterschriftenlisten werden zunächst über die unterstützenden Organisationen und bei diversen Veranstaltungen verteilt. Alle Interessierten können Unterschriftenlisten auch auf der Homepage www.wohnen-bleiben-im-viertel.de herunter laden und selbst ausdrucken. Die ausgefüllten Listen werden dann in der Galerie von fiftyfifty, Jägerstraße 15, 40231 Düsseldorf gesammelt.

„Als wir vor einigen Tagen mit unserem Vorhaben an die Öffentlichkeit gegangen sind, war die Nachfrage nach unseren Unterschriftenlisten groß. Daher sind wir davon überzeugt, dass wir in kurzer Zeit genügend Unterschriften sammeln, um den Bürgerentscheid zusammen mit der Kommunalwahl durchführen zu können. Das würde auch den finanziellen Aufwand für die Stadt reduzieren.

Mit den Satzungen wollen wir erreichen, dass die Düsseldorfer*innen nicht durch überteuerte Modernisierung und anschließender Mietsteigerung aus ihren Vierteln vertrieben werden“, erläutert Ben Klar, einer der Vertretungsberechtigten. „Unser Ziel ist es, mindestens 16.000 Unterschriften zu sammeln, um anschließend einen Bürgerentscheid durchzuführen. Mit einem erfolgreichen Bürgerentscheid müssen Stadtverwaltung und Rat die entsprechenden Satzungen erlassen.“

Barbara Wolf, eine weitere Vertretungsberechtigte, kritisiert die bisherige Wohnungspolitik: „Mit der Losung `bauen, bauen, bauen´ haben Politik und Verwaltung die Bestandsmieter vergessen. In vielen Wohngebieten steigen durch – oft überflüssige – Modernisierungsmaßnahmen die Mieten so stark, dass die Menschen sich die Wohnungen nicht mehr leisten können. Dem kann mit Milieuschutzsatzungen ein legaler Riegel vorgeschoben werden. Städte wie Hamburg, Berlin und München haben damit schon seit Jahrzehnten gute Erfahrungen gemacht.“

Der Kampf für bezahlbaren Wohnraum muss weitergehen!

Spendenaufruf für die juristischen Folgekosten!

Liebe Mitstreiter*innen, liebe Interessierte,

im Laufe des letzten Jahres haben wir uns in zahlreichen Kämpfen für die Rechte von Menschen in dieser Stadt eingesetzt.

Wir haben Mieter*innen unterstützt, die sich nach dem Verkauf ihrer Häuser an private Investor*innen gegen die offensichtlich ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen oder horrende Mieterhöhungen gewehrt haben, und diesen Kampf öffentlich gemacht.

Wir haben uns für eine wirkungsvolle Wohnraumschutzsatzung eingesetzt und zumindest Teilerfolge erzielt.

Wir wollen durch ein Bürger*innenbegehren eine Milieuschutzsatzung für Düsseldorf durchsetzen, so dass Mieter*innen einen stärkeren Schutz vor Mieterhöhungen durch Modernisierungen u.ä. haben.

Einige private Investor*innen haben mit Abmahnungen, Räumungsklagen u.ä. gegen uns, die Mieter*innen und die Presse reagiert.

Dies ist eine bundesweite Strategie und hat System. Die Öffentlichkeit soll nicht informiert und beteiligte Mieter*innen eingeschüchtert werden, um möglichen Widerstand zu verhindern.

Aber wir machen weiter! Dafür brauchen wir Geld, um mögliche juristische Folgekosten aufzufangen und auch die Mieter*innen weiterhin unterstützen zu können, die sich bisher erfolgreich gegen ihre Kündigungen wehren.

Spenden bitte auf das

Stichwort: Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN: DE 89 3005 0110 0063 0076 78

Pressemitteilung: Bürgerbegehren «Wohnen bleiben im Viertel» startet

Breites Bündnis will Unterschriften zum Schutz von Mieter*innen sammeln

Am Mittwoch den 15.01.2020 um 11:00 Uhr stellt ein breites Bündnis ein neues Bürgerbegehren unter dem Titel „Wohnen bleiben im Viertel“ im DGB-Haus auf der Friedrich-Ebertstraße 34 vor. Auf Initiative des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraums, das aus vielen verschiedenen Mitgliedern besteht, haben sich die Düsseldorfer Organisationen AStA an der Hochschule, Caritasverband, DGB, Diakonie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Katholikenrat, Katholische Arbeiter Bewegung, Mieterbund, Paritätische Wohlfahrtsverband, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, ver.di und das zakk zusammengetan, um das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“ zu unterstützen. Mit Hilfe von 16.000 Unterschriften will dieses Bündnis den Düsseldorfer Rat auffordern, für bestimmte Gebiete Schutzsatzungen für Mieter*innen zu verabschieden. So soll eine sogenannte Milieuschutzsatzung Umbauten, Abrisse und Modernisierungen sowie das Umwandeln von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten, die besonders hart von Mietpreissteigerungen betroffen sind, genehmigungspflichtig machen. Außerdem soll der Stadt mit Hilfe der geforderten Satzung die Möglichkeit gegeben werden, ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf von Häusern geltend zu machen.

„Wir wollen vor allem den Bestand der derzeit noch bezahlbaren Wohnungen in Düsseldorf schützen, damit Mieter*innen nicht aus ihrem Viertel vertrieben werden.“ sagt Ben Klar Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens. Prof. Dr. Rudi Voller, der das Bürgerbegehren ebenfalls vertritt ergänzt: „Die sozialen Wohlfahrtsverbände müssen häufig erfahren, dass ihre Klient*innen unter Wohnungsnot, Mietsteigerungen usw. leiden. Alleinerziehende oder alte Leute mit kleiner Rente sind davon beispielsweise besonders betroffen, wenn sie luxusmodernisierte Wohnungen nicht mehr bezahlen können und ihr Wohnviertel verlassen müssen. Das Baugesetzbuch gibt Kommunen die Möglichkeit, sie durch eine Milieuschutzsatzung davor zu schützen. Diese Chance wollen wir in Düsseldorf genutzt wissen.“

Im letzten Jahr hat das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum einige Fälle öffentlich gemacht, bei denen Mieter*innen nach dem Verkauf ihres Hauses Probleme mit dem*der neuen Eigentümer*in bekamen. Unter anderem hier soll die Milieuschutzsatzung helfen. „Denn viele Mieter*innen fühlen sich bei einem Hausverkauf schutzlos ausgeliefert, da zum Beispiel durch Modernisierungen die Mieten unbezahlbar werden. Würde die Stadt ihr Vorkaufsrecht nutzen, könnten bekannte Miethaie aus dem Verkehr gezogen werden.“ sagt Ben Klar.

Um Himmels willen!

Vor der Faunastraße 3 und am Brehmplatz haben am Donnerstag Nachmittag Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum und Mieter*innen protestiert.

Es ging um einen besonders dreisten Fall von Entmietung in Düsseldorf!

Die Familie Himmels, denen unter anderem die Himmels Immobilienentwicklungs GmbH gehört, entmieten mehrere Häuser in Düsseldorf, in dem sie einen Eigenbedarf höchstwahrscheinlich vortäuschen. So wird beispielsweise auf der Faunastr. 3, der Kronprinzenstr. 97 und der Pfalzsstr. 4 in Düsseldorf jeweils für Frau Mara Himmels eine Wohnung auf Eigenbedarf gekündigt. Ihre Schwester Jana Himmels meldete Eigenbedarf für die Faunastr. 3 und die Kronprinzenstr. 97 an. Derweil sind Beide mit einem Nebenwohnsitz in einem anderen Haus in Flingern gemeldet. Die Begründung ihrer Eigenbedarfskündigungen fußt jedoch darauf, dass ein Umzug nach Düsseldorf notwendig wäre, da sie über keinen anderen Wohnraum in der Landeshauptstadt verfügen würden. Mit Hilfe von weiteren Familienmitgliedern wurden ganze Häuser in Pempelfort und im Zooviertel entmietet. Die Faunastr. 3 steht nach dem Rausschmiss der Mieter*innen nun komplett leer. Ein Schild am Haus weist daraufhin, dass dort nun „moderne stylische exklusive Loft-Wohnungen“ entstehen sollen. Auch die Pfalzsstr. 4 ist fast leer. Mieter*innen der Kronprinzenstr. 97 wehren sich derzeit noch gegen eine Entmietung! Ein weiteres Haus auf der Goethestr. 38a steht ebenfalls leer. Die Geschichte zum Auszug der dortigen Mieter*innen ist uns bisher nicht bekannt.

Wer jedoch all das öffentlich macht und der Presse mitteilt, wird von der Familie und ihren Anwält*innen mit 40-Seitigen Abmahnschreiben bedroht. (Die Anwaltskanzlei Höcker, die Familie Himmels vertritt, nahm kürzlich erst den extrem rechten ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen bei sich auf. Höcker wurde außerdem bekannt dafür, dass er den türkischen Präsidenten Erdogan vertrat.) Die Kanzlei steht immer wieder in der Kritik, da sie besonders hart juristisch gegen Journalist*innen vorgeht. Leider ist ihr dies, zumindest teilweise, in diesem Fall gelungen. Einige Medienvertreter*innen mussten Unterlassungserklärungen unterzeichnen, weshalb der Name Himmels nun in diesem Zusammenhang kaum noch auftaucht.

Wir haben und werden uns jedoch durch diese Abschreckungen nicht einschüchtern lassen. Im Gegenteil haben wir uns vorgenommen, das falsche Geschäft mit den vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen anzuprangern. Denn wir gehen davon aus, dass auch noch weitere Mieter*innen in Düsseldorf betroffen sind. Nur weil wir uns weigerten den Namen Himmels von unserer Website zu löschen, konnten wir weitere Mieter*innen finden, die von den Eigendarfskündigungen der Familie betroffen sind. Wir bitten daher alle Mieter*innen sich bei uns zu melden. Schreiben Sie uns gerne eine E-mail an: info (At) bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de

Wohnraum ist keine Ware. Protest vor dem Himmels Haus.

Mehrere Menschen haben am Donnerstag am Brehmplatz demonstriert. Die Interventionistische Linke Düsseldorf (see red!) hat am Gerüst des betroffenen Hauses an der Faunastr. 3 ein Transparent aufgehängt. «Es stink zum Himmel(s)! Stoppt die Entmietung durch falsche Eigenbedarfe!»

Transparent der Interventionistischen Linken Düsseldorf (see red!)

Pressemitteilung

Entmietungen durch vorgetäuschte Eigenbedarfe – Verdacht scheint sich zu bestätigen!


Am Donnerstag, 21.11.19, protestiert das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum um 14.00 Uhr am Brehmplatz gegen die Entmietung von mehreren Wohnhäusern in Düsseldorf.


Landauf, landab gibt es besonders dreiste Fälle von Eigenbedarfskündigungen, Entmietungen und Vertreibungen. Die Methoden, die die Eigentümer gegen die Mieter*innen anwenden, werden dabei immer perfider. Mieter*innen, die sich wehren, werden nicht selten von eigens dafür beauftragten Rechtsanwaltskanzleien bedroht. Der Nachweis, dass Eigenbedarfskündigungen nur als Vorwand ausgesprochen werden, ist oftmals schwierig zu erbringen. In einem besonders dreisten Fall drängt sich der Verdacht aber geradezu auf, dass Eigenbedarfskündigungen nur vorgetäuscht sind. In einem Haus im Zooviertel wurden alteingesessene Mieter*innen durch offensichtlich vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen aus ihrem Zuhause vertrieben. Eine ehemalige Mieterin wird vor Ort von ihrer Kündigung berichten. Außerdem informieren Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum über Einschüchterungsversuche gegen die Mieter*innen und Journalist*innen durch Rechtsanwaltskanzleien.


Julia von Lindern vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum: „Dieser Fall ist ein besonders krasses Beispiel, wie Mieter mit offensichtlich vorgeschobenen Gründen aus ihren Wohnungen gedrängt werden. Solche Methoden sind unlauter und den Machern muss unbedingt das Handwerk gelegt werden.“ Helmut Schneider vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum: „Hauseigentümer versprechen sich von Neuvermietungen modernisierter Wohnungen oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich höhere Erträge. Langjährige Mieter stehen dem im Wege und sollen deshalb weichen.“

Soliprotest gegen vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen

Wer zockt, muss auch verlieren können!

Land auf, land ab gibt es besonders dreiste Fälle von
Eigenbedarfskündigungen, Entmietungen und Vertreibungen. Die Methoden, die die Eigentümer*innen gegen die Mieter*innen anwenden, werden dabei immer perfider. Mieter*innen, die sich wehren, werden nicht selten von eigens dafür beauftragten Rechtsanwaltskanzleien bedroht. Die Eigentümer*innen wollen in der Öffentlichkeit ein sauberes Image haben, um sich auf Kosten anderer weiter zu bereichern. Für die Profitmaximierung gehen sie über Leichen, und der Nachweis, dass Eigenbedarfskündigungen nur als Vorwand ausgesprochen werden, ist oftmals leider schwierig zu erbringen. Dies ist uns nun jedoch gelungen! Uns ist ein weiterer dreister Fall von Eigenbedarfskündigungen in Düsseldorf bekannt geworden. In einem Haus im Zooviertel wurden alteingesessene Mieter*innen durch vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen
aus ihrem Zuhause vertrieben. Wir werden intervenieren, auf kreative Art und Weise unseren Protest ausdrücken und ihnen das dreckige Geschäft mit vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen vermiesen.

Kommt am 21.11.2019 um 14:00 Uhr zum Brehmplatz, lasst uns gemeinsam unsere Solidarität ausdrücken! Alle weiteren Infos gibt‘s dann vor Ort!

Vortrag: «Du bist nicht machtlos!»

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum lädt ein zu der Veranstaltung

«Du bist nicht machtlos!»

Ideen und Strategien gegen den Verkauf von Wohnhäusern an private Investor*innen und gegen den drohenden Verlust der eigenen Wohnung

In Düsseldorf passiert es in den letzten Jahren immer wieder: Häuser werden aufgekauft, die Leute mit Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen zum Auszug bewegt und die Häuser luxussaniert, um sie dann gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten. Die Mieter*innen sehen selten eine Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel von Elena Poeschl, Mietaktivistin aus Berlin Neukölln. Sie studiert Medien- und Kommunikationsmanagement und arbeitete zwei Jahre lang für eine der größten politischen Kommunikationsagenturen. Ende 2018 setzte sie sich gemeinsam mit anderen Mieter*innen erfolgreich gegen den Verkauf ihrer Wohnhäuser an den dänischen Investor PFA ein. Daraufhin gründete sie mit zwei Mitstreiter*innen die Agentur Kiez-Konnektors und berät andere bedrohte Hausgemeinschaften zu strategischer politischer Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Elena Poeschl hält einen Vortrag über das Vorgehen ihrer Hausgemeinschaft gegen den Investor und über Lobby- und Communitybuilding- Strategien für Hausgemeinschaften.

Am 03.12.2019 um 20.00h im zakk

Fichtenstr. 40, 40233 Düsseldorf

Protest für wirksame Zweckentfremdungssatzung

Am 29.08.2019 um 13 Uhr protestieren wir anlässlich der Stadtratssitzung für eine wirksame Zweckentfremdungssatzung. Bereits am 15.08.2019 protestierten wir gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung (AirBnB oder booking.com) in Oberbilk. Dort wurden Wohnungen für über 17.000 Euro im Monat vermietet. Gegen diese skandalösen Praktiken und gegen den Leerstand in Düsseldorf soll eine Zweckentfremdungssatzung eigentlich greifen. Ca. 13.000 Wohnungen stehen in der Landeshauptstadt leer! Sie werden meist aus spekulativen Gründen nicht vermietet. Neben tausenden Ferienwohnungen, werden so den Wohnungssuchenden insgesamt ca. 18.000 Wohnungen vorenthalten, Raum für etwa 32.000 Menschen. Um Ersatz für diesen Verlust zu schaffen, müsste man 1.800 Häuser mit je 10 Wohnungen neu bauen – tatsächlich ein neuer Stadtteil. Es geht also um sehr viel.

Der Stadtrat wird nun über ein Instrument abstimmen, das gegen diese Zweckentfremdung vorgehen soll. Wir als Bündnis für bezahlbaren Wohnraum befürchten jedoch, dass der aktuelle Antrag der Ampel (SPD, Grüne und FDP) diesen untragbaren Zustand nicht beheben wird. Die Satzung muss unbedingt eindeutig formulieren, dass sie auch den heutigen Leerstand und die heutige Zweckentfremdung durch Tourist*innenwohnungen korrigieren will. Wir befürchten, dass sie nur auf zukünftige Umnutzungen abzielt. Es wäre absurd, das oben geschilderte Ausmaß des Leerstands zu ignorieren und damit als rechtens zu deklarieren.

Wir fordern daher ein sofortiges Ende der gewerblichen Nutzung von Wohnraum! Wir brauchen eine klare Kante gegen AirBnB und Co! Durch Ausgleichszahlungen soll sich die Vermietung als Tourist*innenwohnung und der Leerstand nicht mehr lohnen! Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf benötigt Personal, dass durch Auskunfts- und Betretungsrechte die notwendigen Kontrollmöglichkeiten erhält, damit Wohnungen nicht illegal leerstehen oder als Ferienwohnungen vermietet werden können.

Kommt am 29.08.2019 um 13 Uhr zum Düsseldorfer Rathaus. Dort wollen wir auch die Ratsmitglieder mit unseren Forderungen konfrontieren.

„Düsseldorf darf nicht eine Stadt für die Superreichen werden.“ Himmels entmietet Wohnungen.

Alteingesessene Mieter*innen in Unterbilk und Pempelfort sollen wegen offensichtlich vorgetäuschter Eigenbedarfskündigungen ihr Zuhause verlieren.

Gemeinsam mit Mieter*innen protestierte das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum am Dienstag, den 20.08.2019 um 11 Uhr auf der Kronprinzenstraße 97 gegen das besonders dreiste Vorgehen der Familie Himmels (unter anderem: Himmels Immobilienentwicklung GmbH, Kronprinzenstraße 97 GbR, Pfalzstraße 4 GbR). Diese Familie kündigte zahlreichen Mieter*innen in Düsseldorf wegen fadenscheinig begründeten Eigenbedarfen. Fünf der Mieter*innen protestierten symbolisch mit einer Freiluftwohnung vor dem Haus in Unterbilk.

„Uns wurde jetzt schon zum zweiten Mal in fünf Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt. Dieses Mal ist es die Familie Himmels, die uns und andere Mietparteien aus der Pfalzstraße kriegen möchte.“ Arne Schulz ist Schreiner und lebt mit seiner Lebensgefährtin Nicole Samborsky, die als Stewardess arbeitet, in Pempelfort. „Bei uns in Pempelfort gab es nach dem Kauf durch Familie Himmels Mieterhöhungen. Wer diese nicht akzeptierte, bekam die Kündigung“, so Nicole Samborsky weiter.

Auch in Unterbilk auf der Kronprinzenstraße 97 wurde Mieter*innen gekündigt, die dort teilweise schon seit Jahrzehnten leben. Georg Jesdinsky lebt seit 27 Jahren in dem Haus, seine Frau Kirsten Krüger seit 23 Jahren. „Wir wollen hier wohnen bleiben. Ein Umzug wäre für uns existentiell bedrohlich. Ich bin Bildhauerin, mein Mann Programmierer und wir sind beide freiberuflich. Wir könnten uns eine höhere Miete nicht leisten und sollen vertrieben werden.“

Auch hier ist die Familie Himmels verantwortlich. Durch die Absprache der Mieter*innen beider Häuser ist nun bekannt geworden, dass in mindestens zwei Fällen die Eigenbedarfskündigung mit derselben geschäftsführenden Tochter Mara Himmels begründet wird, die einmal auf jeden Fall nur in Pempelfort ein anderes Mal nur in Unterbilk wohnen kann.

„Wir wollen uns nicht aus unseren Wohnungen vertreiben lassen. Daher haben wir uns über das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum organisiert und machen die Vorgehensweise der Familie Himmels nun öffentlich. Diese Kündigungen sind auf jeden Fall juristisch fragwürdig“, so Claudia Busch, Mieterin aus dem Haus in der Kronprinzenstraße, die viel Eigenkapital in die Wohnung investiert hat, weil sie noch sehr viele Jahre hier wohnen wollte und will. „Hier in dem Viertel gibt es Quadratmeterpreise von 14 bis 18 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Das ist ein Skandal. Düsseldorf darf nicht eine Stadt nur für die Superreichen werden.“

„Dieses Vorgehen hat System“, so Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. „Häuser werden aufgekauft, die Leute mit Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen zum Auszug bewegt und die Häuser luxussaniert, um sie dann gewinnbringend zu verkaufen oder zu vermieten. Aber es gibt immer mehr Protest gegen diese Vorgehensweise und das Bündnis unterstützt den Protest und die Vernetzung untereinander.“

Am 2.September um 19.00h gibt es das nächste Bündnistreffen, im Oktober wird es ein Treffen für betroffene Mieter*innen geben mit Rechtsberatung und weiterer Planung.

Presseberichterstattung vom 21.08.2019 finden Sie hier.

Offener Brief an Ratsmitglieder

An den Oberbürgermeister,

die Ratsmitglieder der Fraktionen CDU, SPD, Die Grünen,

FDP, DIE LINKE und den Ratspiraten im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

13.08.2019

Wichtige Hinweise zur Wohnraumschutzsatzung/ Zweckentfremdungssatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, sind ein Zusammenschluss von verschiedenen Organisationen und Initiativen, die sich mit der schwierigen Wohnungssituation in Düsseldorf seit Jahren befassen. Wir kämpfen für eine Wohnungspolitik, die sicherstellt, dass alle Düsseldorfer*innen in einer angemessenen und für sie bezahlbaren Wohnung in Würde leben können.

Die Situation in Düsseldorf entspricht dieser Anforderung bisher in keiner Weise. Es fehlen mindestens 50.000 Wohnungen, die für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbar sind. Die Ideologie „bauen, bauen, bauen“ hat dazu geführt, dass immer mehr Luxusmiet- und -eigentumswohnungen entstanden sind, die große Teile der Bevölkerung nicht bezahlen können.

So gibt es in Düsseldorf nicht zu wenig Wohnungen, sondern überwiegend die „falschen“ Wohnungen. Auch bisher noch bezahlbare Wohnungen werden zunehmend als Spekulationsobjekte oder als Tourist*innenwohnungen missbraucht.So ist es zunächst erfreulich, dass der Stadtrat sich endlich entschlossen hat, mit einer Wohnraumschutzsatzung gegen diesen Missstand vorzugehen. Sie kann ein wirkungsvolles Instrument sein.

Am 29. August soll in einer Sondersitzung des Rates darüber entschieden werden. Es liegen zwei Entwürfe vor: einer von der Ampel-Kooperation und einer von der Fraktion der Linkspartei. Wir gehen davon aus, dass der Entwurf der Ampel mehrheitlich angenommen wird.

Wir haben uns mit dem Entwurf befasst und festgestellt, dass er erhebliche Mängel aufweist und in dieser Form nicht dazu geeignet ist, die Wohnungssituation in Düsseldorf zu verbessern. Zum Teil sind Formulierungen missvertändlich und bieten Raum für langwierige juristische Auseinandersetzungen, zum Teil sind Fristen sehr großzügig ausgelegt, zum Teil fehlen wirkungsvolle Maßnahmen, die Zweckentfremdung unattraktiv machen.

Mit kleinen Änderungen wäre dies aber durchaus zu korrigieren.

Daher möchten wir Sie bitten, bei der Beratung und Beschlussfassung darauf zu achten, dass

1. anders, als bisher missverständlich in §2, Absatz 3, Ziffer 2 formuliert, auch der bestehende Leerstand und bestehende AirBnB-Nutzungen erfasst werden,

2. sichergestellt wird, dass durch Ausgleichszahlungen sich weder Leerstandsspekulation noch Vermietung als Tourist*innenwohnung lohnt,

3. Leerstand nur bis zu drei Monaten ohne Genehmigung möglich ist,

4. die Genehmigung zur Zweckentfremdung die Ausnahme und nicht die Regel ist und nicht automatisch nach 6 Monaten als erteilt gilt,

5. die Verwaltung der Stadt Düsseldorf mit dem erforderlichen Personal ausgestattet wird, sowie durch Auskunfts- und Betretungsrecht die notwendigen Kontrollmöglichkeiten erhält,

6. die Laufzeit der Satzung nicht nur zwei Jahre beträgt, sondern fünf Jahre, wie es im Wohnungsaufsichtsgesetz § 10, Abs. 2 vorgesehen ist.

Diese sechs Punkte sind für eine Wohnraumschutzsatzung Mindestanforderungen, um der Stadtverwaltung Möglichkeiten zu geben, Wohnraum zu schützen und gegen Zweckentfremdung wirksam vorzugehen.

Wir bitten Sie dringend, die entsprechenden Änderungen in den Entwurf einzubauen und damit mitzuhelfen, dass sich die Wohnungssituation in Düsseldorf langfristig verbessern kann.

Mit freundlichen Grüßen

für das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum