Wohnungskonzerne fahren enorme Gewinne ein. Mieter*innen geraten coronabedingt in Wohnungsnot!

Die Wohnungskonzerne (sprich die dahinterstehenden Investor*innen und Aktieninhaber*innen) machen auch im Krisenjahr 2020 enorme Gewinne. Die drei größten Immobilienkonzerne Deutschlands schätzen, dass sie 2020 zusammen 2,206 Mrd. Euro Gewinn erzielen werden. Das ist zusammen eine Gewinnsteigerung von 9% im Vergleich zum Jahr 2018. Jedes Unternehmen hat seine Gewinne seit 2018 trotz viel gefürchteten Berliner Mietendeckels steigern können.

Zugleich geraten zunehmend Mieter*innen in Finanznot und können ihre Mieten nicht mehr zahlen. Für Viele sind im Coronajahr die Einnahmen massiv eingebrochen (Stichwort: Kurzarbeit, Soloselbständige in kulturellen und sozialen Berufen und Gewerbetreibende z.B. in der Gastronomie und viele andere). Außerdem sind die Ausgaben gestiegen, was besonders ärmere Menschen trifft (z. B. wenn die Tafeln und preiswerte Lebensmittelversorgung wegfallen oder gestiegene Ausgaben für Hygienemaßnahmen und die Schulmaterialien).

Als Folge gibt es in bisher unbekannter Höhe coronabedingte Wohnungskündigungen, Zwangsräumungen und den Verlust der Wohnung als elementare Lebensgrundlage – gerade für die finanziell Schwächsten und von Corona besonders Betroffenen.

Vor diesem Hintergrund ist es ein Skandal, dass der bis zum 30.06.20 geltende Kündigungsschutz für Mieter*innen nicht verlängert wurde und es keine Unterstützungsregelung für betroffene Mieter*innen gibt. Die Wohngeldregelung ist dafür kein Ersatz!

Wir fordern:

  • Mieter*innen, die die Zahlung ihrer Mietschulden nachweisbar coronabedingt nicht mehr tragen können und dadurch in existenzielle Not geraten, muss diese Schuld ganz oder teilweise erlassen werden!
  • Wenn Vermieter*innen/Eigentümer*innen dann durch Mietausfälle (nachweisbar) in Existenznöte geraten, sollte auch ihnen durch Überbrückungskredite oder mit Zuschüssen geholfen werden.
  • Unterstützung sollten jedoch nur Vermieter*innen und Eigentümer*innen bekommen, die tatsächlich in Existenznot sind.
  • Die Unterstützungskredite und finanzellen Aufwendungen sind unter anderem von den Gewinnen der Wohnungskonzerne zu tragen!
  • Keine öffentlichen Mittel für Wohnungskonzerne, die in Krisenzeiten Gewinne machen!

Wohnungsnot und Luxusleerstand

Vom OB als das «Wohnzimmer Düsseldorfs» angepriesen gestaltet sich das Andreasquartier in der Altstadt als teilweise leerstehendes Luxusmonstrum, während gleichzeitig um die Ecke Menschen auf der Straße leben müssen. Die Frankonia bewirbt ihre Anlageobjekte übrigens mit dem Motto «Wohnen ist keine Ware». Kannste dir nicht ausdenken.

Protestaktion des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum vor dem Rathaus

Bündnis übergibt Abmahnung wegen verfehlter Wohnungspolitik und Forderungskatalog an die Stadt Düsseldorf

Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum mit dem Transparent zum fehlenden bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf: Über 43500.
Mitglieder des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum mit dem Transparent zum fehlenden bezahlbaren Wohnraum in Düsseldorf: Über 43500.

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum übergibt eine Abmahnung wegen verfehlter Wohnungspolitik und ihren Forderungskatalog an die Stadt Düsseldorf.

Es fehlen mehr als 43.600 bezahlbare Wohnungen, 4.400 Menschen sind wohnungslos, ca. 700 leben auf der Straße. Gleichzeitig stehen 13.000 Wohnungen leer, 7.000 werden zweckentfremdet (z.B. als Ferienwohungen) genutzt.

„Das sind nur einige wenige Fakten, die deutlich machen, dass sich viel mehr bewegen muss als bisher“

sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.

„Die bisherige Wohnungspolitik der Stadt Düsseldorf hat weder die Wohnungsnot spürbar gelindert, noch den angespannten Wohnungsmarkt in Düsseldorf nennenswert entlastet. Dafür gibt es eine Abmahnung!“

An einigen exemplarischen Beispielen will das Bündnis aufzeigen, wo es konkreten Handlungsbedarf gibt. Zugleich soll ihr Forderungskatalog an die Stadt Düsseldorf zu Händen des Oberbürgermeisters übergeben werden.

Der Forderungskatalog des Bündisses für bezahlbaren Wohnraum an den Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen.
























Zwar gibt es durchaus Maßnahmen, die in die richtige Richtung gehen, die aber in der Praxis wirkungslos bleiben, weil sie nicht konsequent genug sind oder am Personalmangel scheitern“

so Helmut Schneider vom Bündnis.

Das gilt z.B. für die im letzten Jahr verabschiedete Wohnraumschutzsatzung. Wir haben große Sorge, dass das auch bei der vorgeschlagenen Milieuschutzsatzung so sein wird. In unserem Forderungskatalog benennen wir Ursachen und zeigen Handlungsmöglichkeiten für wirkungsvolle Konzepte gegen die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt auf.“

Die Wohnungspolitik veranlasst zur einer Abmahnung von Seiten des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum am 03.09.2020.
Der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf Thomas Geisel (SPD) unterzeichnet die Abmahnung.

Die Abmahnung an die Stadt Düsseldorf im Wortlaut zum Download als PDF:


Eigenbedarfskündigung war vorgetäuscht!

Gericht setzt klares Zeichen zur Stärkung der Rechte von Mieter*innen

Das Gericht hat klar entschieden: der Eigenbedarf für eine Tochter der Familie Himmels war vorgetäuscht, die Kündigung war unrechtmäßig. Die Mieter*innen in Unterbilk dürfen bleiben. Ein langer Konflikt findet damit erst mal ein Ende.

In Unterbilk auf der Kronprinzenstraße 97 wurde einem Ehepaar nach einem Verkauf des Mietshauses von der neuen Eigentümerfamilie Himmels wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nun sollten sie per Räumungsklage zum Auszug gezwungen werden. Das Paar lebt dort seit über 20 Jahren und hatte seine Zweifel daran, dass der behauptete Eigenbedarf tatsächlich bestand. «Wir sind froh, dass das Gericht so entschieden hat und unser Zuhause wieder sicher ist. Und wir sind den vielen engagierten Mitmenschen dankbar, die uns in der schwierigen Zeit den Rücken gestärkt haben. Hoffentlich kehrt jetzt endlich etwas Ruhe ein.», so Georg Jesdinsky, einer der betroffenen Mieter.

Die Familie Himmels, der neben diversen Einzelfirmen auch eine Immobilienentwicklunggesellschaft gehört, hatte in mehreren Häusern unter anderem im Zooviertel und in Pempelfort wegen Eigenbedarfs gekündigt. Anzeigen im Internet und Transparente an den Fassaden der Häuser werben damit, dass dort Luxuswohnungen entstehen. „Dass für unsere Wohnung nie ein realer Eigenbedarf bestand, wurde uns schlagartig klar, als wir erfahren mussten, dass auch in anderen Häusern der Familie Eigenbedarfskündigungen für ein und dieselbe Person ausgesprochen wurden.», so Georg Jesdinsky weiter. „Luxus erscheint so doch in einem ganz anderen Licht. Eigenbedarfskündigungen im Überfluss! Es ist gut für Düsseldorf, dass sich das Gericht diese Geschichten jetzt mal genauer angeschaut hat.»

„Das Vorgehen der Familie Himmels ist leider kein Einzelfall», sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. „Immer wieder melden sich Menschen bei uns, deren Häuser an Immobilienfirmen oder private Investoren verkauft wurden und die jetzt von Mieterhöhungen, Eigenbedarfskündigungen und Luxussanierungen betroffen sind. Hier muss die Stadt Düsseldorf schnell umdenken, Beratungsstellen einrichten und die Betroffenen durch wirkungsvolle Schutzsatzungen und klare rechtliche Regelungen besser schützen.»

Pressemitteilung zu vorgetäuschtem Eigenbedarf – Protest und Prozess

Pressemitteilung / Fototermin Düsseldorf, 13.07.2020

Prozess wegen mutmaßlich vorgetäuschtem Eigenbedarf
Himmels baut 170 neue Wohnungen in Unterbilk

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestiert am Dienstag, den 14.07.2020 um 12.30 Uhr vor dem Amtsgericht gegen mutmaßlich vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen der Familie Himmels, denen auch eine Immobilienentwicklungsgesellschaft gehört. Zwei ihrer Häuser, eines in Pempelfort und eines im Zooviertel, stehen bereits leer. Anzeigen im Internet und Transparente an den Fassaden der Häuser lassen vermuten, dass dort Luxuswohnungen entstehen. Bisher ist nicht ersichtlich, dass ein Familienmitglied in die Häuser eingezogen wäre.

Auch in Unterbilk auf der Kronprinzenstraße 97 wurde Mieter*innen von der Familie Himmels wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieter*innen leben dort teilweise schon seit Jahrzehnten und wollen dies auch weiterhin. Sie wehren sich gegen ihren Auszug. Dass für diese Wohnung ein realer Eigenbedarf besteht, ist hochgradig zweifelhaft. Denn wie durch Recherchen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum herauskam, wurden in verschiedenen Objekten Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, teilweise für ein und dieselbe Person. Die Töchter der Familie wollen die Bewohner*innen nun mit Hilfe einer Räumungsklage vor die Tür setzen. Diese Klage wird am 14.07.2020 vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verhandelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Gegenzug wegen Betruges und anderen möglichen Straftaten in diesem Zusammenhang gegen die Familie Himmels.

Trotz dieser Hintergründe wird die Himmels Immobilienentwicklung GmbH an der Martinstr. 42 in Unterbilk einen großen Wohnkomplex mit ca. 170 Wohnungen bauen. „Die Bezirksvertretung 03 hat einem Bauvorhaben zugestimmt, das lediglich geringe Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum vorsieht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie ein Investor, der bereits negativ aufgefallen ist, weiterhin Großprojekte planen und durchführen kann, ohne an klare Vorgaben gebunden zu werden. Man hätte für das Grundstück zumindest einen Bebauungsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellen können, der dem Investor rechtliche Grenzen gesetzt hätte. Für die bereits bestehenden Häuser auf dem Grundstück an der Martinstraße wäre eine Milieschutzsatzung hilfreich gewesen, denn dann hätte die Stadt mit ihrem Vorkaufsrecht intervenieren können“ so Johannes Dörrenbächer vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.

In der Vergangenheit war die Familie mit einer Vielzahl von Abmahnungen gegen Medien, Mieter*innen und Vertreter*innen des Bündnisses vorgegangen. Das Bündnis, die Mieter*innen und einzelne Medienvertreter*innen haben sich dagegen jedoch erfolgreich gewehrt.

„Im Fall Himmels besteht aus unserer Sicht eher Enteignungs- als Eigenbedarf. Die Politik muss Miethaien die Zähne ziehen können, damit Düsseldorf nicht nur eine Stadt der Reichen und renditeorientierten Investoren wird. In keinem Fall werden wir uns durch anwaltliche Abmahnschreiben einschüchtern oder gar mundtot machen lassen“, sagt Iris Rademacher vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.

Protestaktion / Pressekonferenz

Dienstag, 14.07.2020, 12.30 Uhr,

Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1

Prozess wegen Eigenbedarf. Protest gegen Miethaie

Am 14.07.2020 wird in Düsseldorf der Fall des vermutlich vorgetäuschten Eigenbedarfs durch die Familie Himmels vor Gericht verhandelt. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum protestiert am Dienstag, den 14.07.2020 daher um 12:30 Uhr vor dem Düsseldorfer Amtsgericht an der Werdener Straße 1. Wir melden Enteignungsbedarf statt Eigenbedarf an und fordern wirksame Methoden, um Miethaien die Zähne zu ziehen. Im Anschluss werden wir uns solidarisch hinter die betroffenen Mieter*innen stellen, die sich weiterhin gegen einen Rauswurf aus der eigenen Wohnung wehren müssen.

Zum Hintergrund:

Bereits in der Vergangenheit haben wir auf den Fall aufmerksam gemacht. Die Familie Himmels hatte in mehreren Häusern Eigenbedarf angemeldet und so bereits in zwei Häusern Mieter*innen gekündigt. Beide Häuser (in Pempelfort und im Zooviertel) stehen derzeit allem Anschein nach leer. Bisher ist nicht ersichtlich, dass ein Familienmitglied in die Häuser eingezogen wäre. Darüber hinaus verfügt die Familie Himmels noch über mindestens ein weiteres leerstehendes Haus im Stadtteil Düsseltal. Auch in Unterbilk, auf der Kronprinzenstraße 97, wurde Mieter*innen von der Familie Himmels wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieter*innen leben dort teilweise schon seit Jahrzehnten und wollen dies auch weiterhin. Sie wehren sich gegen ihren Auszug. Dass für diese Wohnung ein realer Eigenbedarf besteht, ist hochgradig zweifelhaft. Denn wie durch Recherchen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum herauskam, wurden in verschiedenen Objekten Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, teilweise für ein und dieselbe Person. Die Töchter der Familie wollen die Bewohner*innen nun mit Hilfe einer Räumungsklage vor die Tür setzen. Diese Klage wird am 14.07.2020 vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verhandelt.

In der Vergangenheit war die Familie mit einer Vielzahl von Abmahnungen gegen Medien, Mieter*innen und Vertreter*innen des Bündnisses vorgegangen. Das Bündnis, die Mieter*innen und einzelne Medienvertreter*innen haben sich dagegen jedoch erfolgreich gewehrt.

Denn wir lassen uns nicht einschüchtern oder gar mundtot machen und wir werden Mieter*innen weiterhin unterstützen, wenn ihr Zuhause in Gefahr ist. Und weil der Fall Himmels kein Einzelfall ist, setzen wir uns auch weiterhin politisch dafür ein, dass Miethaien die Zähne gezogen werden! Kommt am 14.07.2020 um 12:30 Uhr vor‘s Amtsgericht in Düsseldorf am Oberbilker Markt / Werdener Str. 1.

Wohnen bleiben im Viertel

Wohnen bleiben im Viertel

Was steckt hinter dem neuen Bürgerbegehren?

Mitte Februar 2020 haben auf Initiative des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraums Gewerkschaften, Parteien, Wohlfahrtsverbände und linke Gruppen ein Bürgerbegehren gestartet. Um sogenannte Milieuschutzsatzungen für betroffene Wohngebiete zu erlassen, sammeln seitdem über vierzig Organisationen Unterschriften. In vielen Medien wurde bereits über das Bürgerbegehren berichtet. Doch um was geht es bei dem Bürgerbegehren genau? Wie funktioniert ein solches Bürgerbegehren und was bringen die Milieuschutzsatzungen den Düsseldorfer Mieter*innen tatsächlich?

Am 17.06.2020 hat der Stadtrat bereits einige Forderungen aus dem Bürgerbegehren übernommen und eine soziale Erhaltungssatzung verabschiedet. Aber wir sammeln immer Unterschriften. Warum wir dies tun und warum die sozialen Erhaltungssatzungen nur ein erster Teilerfolg sind wollen wir mit euch diskutieren.

Am 25.06. ab 17 Uhr am Mannesmannufer (nähe KIT) wollen wir diese und weitere Fragen mit euch besprechen.Außerdem suchen wir weitere Unterstützer*innen, die uns dabei helfen bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln. Kommen Sie also vorbei, um sich zu informieren und/oder bereits aktiv mitzuhelfen. Auf Grund der Corona Pandemie haben wir die Veranstaltung ins Freie verlegt.

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden Sie unter: https://www.wohnen-bleiben-im-viertel.de

Shut down Mietenwahnsinn

Shut down Mietenwahnsinn – Sicheres Zuhause für alle!

Aktionstag, 20. Juni 2020, 12:00 Uhr, Düsseldorf, Rathausmarkt

Das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ protestiert gegen die Belastungen für Mieter*innen in der Corona-Krise. Mit einer Plakataktion, einem Freiluft-Wohnzimmer und einem wohnungspolitischen Sofa-Talk machen wir mit beim bundesweiten Aktionstag. Besonders aktuell ist das drohende Ende des Kündigungsschutzes für Mieter*innen und Pächter*innen, die ihre Mieten wegen krisenbedingter Einkommenseinbrüche nicht mehr zahlen können.
Der ohnehin schon prekäre Lage von Mieter*innen auf dem überteuerten Düsseldorfer Wohnungsmarkt wird durch die Pandemie weiter verschärft. Umso wichtiger sind die Forderungen geworden, für die sich das Bündnis schon vor dem Ausbruch des Virus eingesetzt hat:

Kündigungsschutz verlängern!
Keine Zwangsräumungen, Versorgungssperren, Kündigungen!
Mietschulden erlassen!
Sicheres Wohnen für alle!
Keine Zweckentfremdung von Wohnraum!
Keine Verdrängung von Mieter*innen!

#mietenwahnsinn #Verdrängung #shutdownmietenwahnsinn #rechtaufstadt
#housing #peoplenotprofit #housingactionday #together #solidarity

www.bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de
www.housing-action-day.net

Mietsteigerung von über 180 Prozent angedroht

Leerstand und Modernisierungen in Friedrichstadt

Seit mindestens einem Jahr stehen auf der Talstraße 60 sieben Wohnungen leer. Die meisten Mieter*innen zogen aus, als der neue Vermieter eine kostspielige Modernisierung ankündigte. Die Mieten sollten wegen der Modernisierungen um mehr als 180 Prozent steigen.

Dieser Fall, den das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum nun öffentlich macht, zeigt, wie dringend Düsseldorf eine Milieuschutzsatzung braucht. 41 Organisationen und Parteien sammeln derzeit Unterschriften für das Bürgerbegehren „Wohnen bleiben im Viertel“, um Mieter*innen vor derartigen Preissteigerungen besser zu schützen. Mit einer solchen Milieuschutzsatzung wären Modernisierungen zumindest genehmigungspflichtig.

Die Verwaltung hat hierzu bereits einen Vorschlag für eine Milieuschutzsatzung bzw. soziale Erhaltungssatzung erarbeitet. Bis diese jedoch ihre volle Wirkung entfalten könnte, würden Jahre ins Land ziehen – und in dieser Zeit weitere Mieter*innen aus ihren Vierteln vertrieben.

Zudem sollten mit der seit Oktober 2019 geltenden Wohnraumschutzsatzung Leerstände wie die in der Talstraße verhindert werden. Doch seit Oktober wurde bisher lediglich in neun Leerstands- bzw. Zweckentfremdungsfällen eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von der Verwaltung abgelehnt.

„Wir brauchen zügig eine Milieuschutzsatzung, um die Vertreibung von Mieter*innen wie an der Talstraße zu unterbinden, bevor es zu spät ist. Und auch die Wohnraumschutzsatzung bleibt ein Papiertiger, solange Vermieter*innen weiterhin sorgenfrei Wohnungen leerstehen lassen können. Gerade jetzt während des Wahlkampfes werden wir genau hinschauen, welche Maßnahmen die Politik auf das altbekannte Wohnungsproblem vorschlägt. Hier ist in jedem Fall noch sehr viel Luft nach oben“, sagt Johannes Dörrenbächer vom Bündnis für bezahlbaren Wohnraum.